Impressum

Artist Insel

Inhaber: Julian Knörich

Maastrichter Str. 12
52074 Aachen

Steuernummer: Wird nachgetragen 

E-Mail: j.knoerich@hotmail.de

Telefonnummer: 

Haftungsausschluss

1. Inhalt des Onlineangebotes

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2. Verweise und Links

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3. Urheber- und Kennzeichenrecht

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4. Datenschutz

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5. Rechtswirksamkeit dieses Haftungsausschlusses

Dieser Haftungsausschluss ist als Teil des Internetangebotes zu betrachten, von dem aus auf diese Seite verwiesen wurde. Sofern Teile oder einzelne Formulierungen dieses Textes der geltenden Rechtslage nicht, nicht mehr oder nicht vollständig entsprechen sollten, bleiben die übrigen Teile des Dokumentes in ihrem Inhalt und ihrer Gültigkeit davon unberührt.

Allgemeine Geschäftsbedingungen

der Artist Insel e.U.

 

 

Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind Grundlage und Bestandteil jeder vertraglichen Vereinbarung zwischen der Artist Insel e.U. und dem Auftraggeber. Entgegenstehenden Regelungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers widerspricht die Artist Insel hiermit ausdrücklich.

 

§ 1 Vertragsabschluss

  1. Verträge zwischen der Artist Insel und dem Auftraggeber kommen grundsätzlich erst mit der ausdrücklichen schriftlichen Auftragsbestätigung durch die Artist Insel zustande. Angebote sind unverbindlich. Der Umfang der vereinbarten Vertragsleistung ergibt sich ausschließlich aus der Leistungsbeschreibung der Artist Insel und / oder den Angaben in der Vertragsbestätigung.
  1. Änderungen oder Abweichungen einzelner Vertragsleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Vertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden, sind gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der vereinbarten Vertragsleistungen nicht beeinträchtigen.
  2. Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistungen verändern, bedürfen einer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung.
  3. Die Artist Insel verpflichtet sich, dem Auftraggeber unverzüglich über Leistungsänderungen oder Abweichungen in Kenntnis zu setzen.
  4. Die Künstler unterliegen weder in Programmgestaltung noch in ihrer Darbietung den Weisungen des Auftraggebers. Die Künstler sind nur an die im Vertrag vereinbarten Bedingungen gebunden.

 

§ 2 Preise

  1. Alle Preise verstehen sich rein netto ohne Mehrwertsteuer.
  2. Das vom Auftraggeber zu zahlende Entgelt richtet sich nach unserem schriftlichen Angebot oder Vertrag, hilfsweise nach der aktuellen Preisliste für die entsprechende Dienstleistung/Ware.
  3. Preiserhöhungen werden dem Auftraggeber berechnet, soweit diese Bestandteil der Kalkulation des Auftrages sind.
  4. Die in der Auftragsbestätigung genannten Preise gelten unter dem Vorbehalt, dass die zugrunde liegenden Auftragsdaten unverändert bleiben. Die Preise schließen Kosten für Verpackung, Fracht, Porto, Versicherung und etwaige Versandkosten nicht ein.
  5. Sofern nichts anderes vereinbart ist, erfolgt die Beauftragung von Dritten im Namen und für Rechnung der Artist Insel. Die Artist Insel ist in diesem Falle nicht verpflichtet, über die von Dritten in ihrem Auftrag erbrachten Leistungen Rechnung zu legen oder Rechnungen der von ihr beauftragten Person vorzulegen.
  6. Zusätzlich erbrachte Leistungen, die nicht Gegenstand der Auftragsbestätigung waren und die auf Verlangen des Auftraggebers ausgeführt werden oder durch nicht termin- oder fachgerechte Vorleistungen Dritter, soweit sie nicht Erfüllungsgehilfen von der Artist Insel sind, werden dem Auftraggeber zusätzlich nach der aktuellen Preisliste der Artist Insel in Rechnung gestellt.

n der Auftragsbestätigung genannten Preise gelten unter dem Vorbehalt, dass

§ 3 Zahlung

  1. Die Artist Insel ist berechtigt, jede einzelne Leistung sofort nach deren Erbringung in Rechnung zu stellen.
  1. Soweit nicht anders vereinbart sind Rechnungen von der Artist Insel mit Fälligkeit, spätestens 10 Tage nach Rechnungsstellung ohne Abzug per Vorkasse zahlbar.
  2. Wenn der Artist Insel Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Auftraggebers in Frage stellen, so ist die Artist Insel berechtigt, die gesamte Restschuld – auch aus anderen Geschäften mit dem Auftraggeber- fällig zu stellen. Die Artist Insel ist in diesem Fall berechtigt, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen. Außerdem können noch nicht gelieferte Waren bzw. ausgeführte Leistungen zurückgehalten und die Erbringung noch laufender Aufträge eingestellt werden.
  3. Der Auftraggeber ist zur Aufrechnung, Einrede nach § 320 BGB, Zurückhaltung (§ 273 BGB) oder Minderung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unstrittig sind und von der Artist Insel anerkannt sind. Zur Zurückbehaltung ist der Auftraggeber jedoch nur wegen Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis berechtigt.
  4. Gagen des Künstlers oder der Künstler sowie Konditionen stehen unter dem Vorbehalt der Änderung, die nicht vorher angekündigt werden muss.
  5. Die Gagen verstehen sich, falls nicht anders vereinbart, rein netto zuzüglich einer vertraglich vereinbarten Agenturgebühr. Reisekosten, Taxi- und Transfer, sowie Hotelübernachtungen, gehen zu Lasten des Auftraggebers.
  • 4 Reisekosten und Reise
  1. Wenn nicht anders vereinbart, trifft die Wahl der Anreise der Künstler bzw. Die Artist Insel unter der Absprache mit dem Auftraggeber. Wird die Reisebuchung des Künstlers nicht ausdrücklich vom Auftraggeber selbst bestimmt, so erfolgt die Buchung durch den Künstler bzw. durch die Artist Insel nach günstigem Ermessen.
  2. Übernahme und Zahlungsbedingungen der Reisekosten, seitens des Auftraggebers, werden zur Grundlage der Bedingungen in § 3 der AGB gesondert im Vertrag vereinbart.

§ 5 Rücktritt und Kündigung

  1. Der Auftraggeber ist berechtigt, bis zu 10 Tagen vor dem vereinbarten Leistungsbeginn von diesem Vertrag zurückzutreten. Für den Fall des Rücktrittes hat der Auftraggeber folgende Zahlungen an die Artist Insel zu leisten:
    A). Tritt der Auftraggeber vom Vertrag zurück, so hat er, soweit nichts anderes vereinbart wurde, die bis zum Zeitpunkt des Rücktritts entstandenen direkten Kosten sowie den entgangenen Gewinn als Mindestschaden zu ersetzen. Der entgangene Gewinn beträgt mindestens 30% der Nettoauftragssumme vor Umsatzsteuer. Die Geltendmachung eines höheren Schadens durch die Artist Insel bleibt vorbehalten.
    B). Die Planung und Organisation sowie Gelände/Locationmiete sind in entstandener Höhe voll zu zahlen.
  1. Weitere Ausfallkosten werden für die Künstler wie folgt berechnet:

 

  • Rücktritt bis 5 Tage vor der Veranstaltung: 50 % der vereinbarten Gage.
  • Rücktritt bis 3 Tage vor der Veranstaltung: 80 % der vereinbarten Gage.
  • Rücktritt bis 2 oder 1 Tag(e) vor Veranstaltung: 100 % der vereinbarten Gage.
  1. Als Leistungsbeginn gilt der Beginn von Veranstaltungen, sowie generell der Tag, an dem die Artist Insel ihrerseits zur Erbringung der vertraglich geschuldeten Leistung verpflichtet ist.
  2. Der Rücktritt hat schriftlich zu erfolgen. Als Stichtag für die Berechnung der Frist gilt der Eingang der Rücktrittserklärung bei der Artist Insel.
  3. Die Rücktrittszahlungen gelten nicht für Leistungen der Artist Insel im Rahmen der Vermietung von Gegenständen. Für derartige Verträge ist für den Fall des Rücktritts eine Pauschale in Höhe von einheitlich 30% des vereinbarten Preises von dem Auftraggeber zu zahlen.
  4. Die Rücktrittszahlungen sind unter Berücksichtigung der gewöhnlich ersparten Anwendungen ermittelt worden. Der Nachweis eines höheren Schadens bleibt unberührt.
  5. Für jeden Fall des Rücktritts der Artist Insel wird die Haftung der Artist Insel gegenüber dem Auftraggeber auf einen Betrag in Höhe von 10% des vereinbarten Preises begrenzt.
  6. Dem Auftraggeber bleibt es unbenommen, den Nachweis für geringere Aufwendungen der Artist Insel zu erbringen. Hierfür trägt der Auftraggeber die Beweislast. Der Beweis durch Einvernahme von Zeugen wird in diesem Fall ausgeschlossen.
  7. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die die Artist Insel die Leistungserbringung wesentlich erschweren oder unmöglich machen – hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, technische Defekte, Krankheit, Fehlen von Vormaterialien, Fahrzeugausfall, Unfall, Massendrang, etc., auch wenn sie bei Leistungserbringern/Lieferanten von der Artist Insel oder deren Unterleistungserbringern/Unterlieferanten eintreten, hat die Artist Insel auch bei verbindlich vereinbarten Fristen/Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen die Artist Insel die Leistung um die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.
  8. Ist die Durchführung einer Werbemaßnahme von einer behördlichen Genehmigung abhängig, und wird diese nicht erteilt, so ist jeder Teil berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Der Artist Insel ist jedoch das zu erstatten, was es bereits an Aufwendungen zur Durchführung der Werbeaktion getätigt hat.
  9. Die Artist Insel ist berechtigt, bei fortgesetzter schuldhafter Verletzung der Vertragspflichten seitens des Auftraggebers vom Vertrag zurückzutreten.
  10. Entfällt der Auftritt durch das Verschulden des Künstlers, ist dieser zum Schadenersatz jedoch nur maximal, bis zur Höhe der vereinbarten Festgage verpflichtet.
  11. Kann der Künstler infolge von Krankheit seiner Auftrittsverpflichtung nicht nachkommen, so gelten die vertraglich gesetzten Vereinbarungen als nichtig. Dieses ist dem Auftraggeber jedoch unverzüglich mitzuteilen und durch ein ärztliches Attest zu belegen.
  1. Wird die Veranstaltung in Folge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl die Artist Insel, als auch der Auftraggeber den Vertrag kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, so kann die Artist Insel für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Veranstaltung noch zu erbringenden Leistungen eine angemessene Entschädigung verlangen.


§ 6 Haftung

  1. Die Haftung der Artist Insel gegenüber dem Auftraggeber auf Schadensersatz wegen vorvertraglicher oder vertraglicher Ansprüche ist insgesamt auf die Höhe des 3-fachen vereinbarten Preises beschränkt, soweit ein Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig durch die Artist Insel herbeigeführt wurde.
  1. Im Übrigen wird die Haftung für leichte Fahrlässigkeit – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen. Es wird zwischen der Artist Insel und dem Auftraggeber vereinbart, dass dieser die Leistungen der Artist Insel grundsätzlich auf eigene Gefahr in Anspruch nimmt.
  2. Bei einem Leistungsangebot der Artist Insel mit erhöhtem Risiko kann die Artist Insel die Unterzeichnung eines gesonderten Haftungsausschlusses verlangen. Die Artist Insel verpflichtet sich, auf Verlangen des Auftraggebers durch den Abschluss oder auf Vermittlung einer entsprechenden Haftpflichtversicherung eine höhere Haftungssumme anzubieten, falls diese Risiken absicherbar sind. Die Versicherungsprämien für die höhere Versicherung werden in diesem Fall der Artist Insel als Auslagen erstattet. Im Übrigen verbleibt es bei den obigen Haftungsregelungen.
  3. Soweit die Artist Insel im Auftrag eines Auftraggebers ihre Leistungen gegenüber Dritten (d.h. Personen, die dem Lager des Auftraggebers zuzurechnen sind, wie z.B. Erfüllungsgehilfen des Auftraggebers, Gäste des Auftraggebers u. Ä.) anzubieten und zu erbringen hat, stellt der Auftraggeber die Artist Insel von sämtlichen Haftungsansprüchen Dritter frei, soweit diese die vorgenannten Haftungsgrenzen übersteigen. Der Auftraggeber verpflichtet sich zugunsten der Artist Insel gleich lautende Haftungsbeschränkungen und –ausschlüsse mit den Teilnehmern zu vereinbaren.
  4. Die Artist Insel haftet insbesondere nicht, wenn das Einsatzpersonal während der Aktion den Weisungen des Auftraggebers unterliegt.
  5. Der Auftraggeber verpflichtet sich, für die Veranstaltung eine Veranstalter-Haftpflicht-Versicherung abzuschließen.
  6. Für mangelhafte Lieferungen bzw. Leistungen von Fremdbetrieben, die im Auftrag des Auftraggebers eingeschaltet werden, wird keine Haftung übernommen, sofern der Artist Insel nicht eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Verletzung der Sorgfaltspflicht bei der Auswahl und Überwachung der Fremdbetriebe nachgewiesen wird. Der Auftraggeber kann gegebenenfalls die Abtretung der Ansprüche der Artist Insel gegenüber diesem verlangen.
  7. Soweit nichts anderes vereinbart ist, haftet die Artist Insel nicht für eingebrachte Gegenstände des Auftraggebers, soweit die Artist Insel nicht durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln die Beschädigung oder den Untergang der Gegenstände verursacht hat.
  8. Soweit Schäden durch die Artist Insel nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht werden, ist die Haftung auf 30 % des vereinbarten Agenturhonorars begrenzt.
  9. Die Artist Insel haftet nicht für das wirtschaftliche, betriebliche und persönliche Risiko der Werbeaktion, Veranstaltung etc. Der Auftraggeber trägt das Wetter- und Betriebsrisiko. Des Weiteren haftet die Artist Insel nicht für Brand, Diebstahl und sonstigen Schäden, die durch Gäste oder Dritte verursacht werden, soweit die Personen nicht der Artist Insel zuzurechnen sind.
  10. Die Benutzung von Equipment/Aktionsgeräten durch Gäste oder Dritte erfolgt auf eigene Gefahr. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Gäste oder Dritte darauf ausdrücklich hinzuweisen. Eine Haftung diesbezüglich besteht nicht.
  11. Soll oder wurde eine anderweitig bereits vorhandene Werbeidee bzw. Konzept auf Wunsch des Auftraggebers übernommen oder die Rechtsverletzung Dritter durch nicht vorhersehbare Anwendung verursacht oder sind diese vom Auftraggeber zu vertreten oder durch die Verwendung von Fremdleistungen verursacht, so stellt dies die Artist Insel von allen entgegenstehenden Ansprüchen Dritter vorbehaltlos frei. Weitergehende Ansprüche gegen die Artist Insel sind ausgeschlossen, die sonstige Haftung bleibt jedoch unberührt.
  12. Der Auftraggeber ist verpflichtet die Artist Insel von etwaigen Regressansprüchen Dritter, aufgrund der Veröffentlichung, Vervielfältigung oder unbefugten Verwertung des von ihm gelieferten Materials und/oder der von ihm gewünschten Werbeaussage entstehen können, freizustellen. Der Auftraggeber haftet für alle Schäden, die die Artist Insel in Folge von Verwendung des Materials erleidet.

§ 7 Miete und Equipment

  1. Soweit die Artist Insel Gegenstände jeglicher Art vermietet oder verleiht, haftet der Auftraggeber bei Verlust, Beschädigung oder sonstiger Beeinträchtigung der Substanz und des Verwendungszwecks der vermieteten bzw. verliehenen Gegenstände. Für Ersatzansprüche der Artist Insel ist der Wiederbeschaffungswert zugrunde zu legen.
  1. Die Artist Insel kann vom Auftraggeber für vorbenannte Risiken, den Abschluss einer Versicherung verlangen.
  2. Für Personen- und Sachschäden während einer Veranstaltung haftet ausschließlich der Auftraggeber, soweit der Schaden nicht durch grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten durch den gebuchten Künstler verursacht worden ist.
  3. Für Schäden an Equipment und Musikdatenträgern des gebuchten Künstlers, die während der einer Veranstaltung durch Gäste fahrlässig, grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht werden, haftet der Auftraggeber.
  4. Sofern der gebuchte Künstler durch nicht von ihm zu verantwortende Umstände und äußere Einflüsse (höhere Gewalt, Naturkatastrophen, behördliche Anordnung, Betriebsstörungen beim Auftraggeber, Stromausfall- oder Stromschwankungen ect.) die vereinbarten Leistungen nicht erbringen kann, hat der Auftraggeber kein Recht auf Rücktritt vom Vertrag, keinen Anspruch auf Schadensersatz, kein Recht auf Zurückhaltung einer Zahlung.
  5. Das erforderliche Equipment ist dem gebuchten Künstler vom Auftraggeber kostenlos zur Verfügung zu stellen. Hierzu gelten jedoch ausführliche Vereinbarungen im Vertrag.

 

 

§ 8 Vermittlungsleistung

  1. Die Artist Insel haftet nicht für Leistungsstörungen und Schäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt und/oder die im Angebot ausdrücklich als Fremdleistung gekennzeichnet sind.
  1. Wird bei einem Vermittlungsgeschäft einem der Auftraggeber die ihm obliegende Leistung unmöglich, so ist die Artist Insel von allen Ansprüchen des jeweils anderen Auftraggebers freizustellen. Dies gilt auch für Ansprüche aus Vertragsverletzungen oder sonstigen Schadenersatzansprüchen.
  2. Soweit die Artist Insel als Vermittler und Agentur von Dienstleistungen, künstlerischen Darbietungen usw. tätig ist, verpflichtet sich der jeweilige Auftraggeber, die von der Artist Insel hergestellten Kontakte nicht für den Abschluss von Direktgeschäften zu nutzen. Diese Verpflichtung des Auftraggebers ist auf die konkrete Dauer des einzelnen Auftrags beschränkt. Bei einem Verstoß gegen diese Verpflichtung ist die Artist Insel so zu stellen, als wäre das unerlaubte Direktgeschäft von der Artist Insel vermittelt worden. Die Artist Insel hat in diesem Fall Anspruch auf Zahlung der Vermittlungsprovision – pro Verstoß des Auftraggebers -, die der Auftraggeber für das konkrete Vermittlungsgeschäft an die Artist Insel gezahlt hätte.
  3. Ist die Artist Insel im Namen und im Auftrag des Auftraggebers tätig, so hat der Auftraggeber Kosten, die im Zusammenhang mit der Durchführung der Veranstaltung anfallen, wie zum Beispiel GEMA, örtliche Abgaben o.Ä. direkt zu tragen.

§ 9 Gewährleistung

  1. Der Artist Insel steht das Recht zu, von Veranstaltungen, bei deren Teilnahme beim Auftraggeber besondere Eignungen körperlicher oder sonstiger Art notwendig sind, auch während der Dauer der Veranstaltung vom Vertrag zurückzutreten, soweit eine Vertragsausführung aus diesen Gründen unmöglich ist und der Rücktritt auch im wohlverstandenen Interesse des Auftraggebers oder der teilnehmenden Dritten liegt. Die Artist Insel ist auch berechtigt, einzelne Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen, wenn dies aus Gründen, die in der Person des Auftraggebers liegen, erforderlich erscheint.
  1. Sollte eine Leistung nicht oder nicht vertragsgemäß erbracht werden, so hat der Auftraggeber unverzüglich den Leistungsmangel zu rügen und Abhilfe zu verlangen. Der Auftraggeber kann Ersatzleistungen der Artist Insel nur dann ablehnen, wenn ihm dies aus wichtigem, der Artist Insel erkennbarem Grund, nicht zuzumuten ist.
    Insbesondere, wenn durch die Annahme der Ersatzleistung der Gesamtzuschnitt der gebuchten Veranstaltung beeinträchtigt wird.
  2. Bei evtl. auftretenden Leistungsstörungen ist der Auftraggeber verpflichtet, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, evtl. Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Der Auftraggeber ist verpflichtet, bei evtl. Leistungsstörungen alles ihm Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und evtl. entstehenden Schaden gering zu halten.
  3. Soweit der Auftraggeber eine Herabsetzung des von ihm geschuldeten Vertragspreises wegen behaupteter Schlechterfüllung des Vertrages durch die Artist Insel begehrt, ist er verpflichtet, dies unter Angabe von Gründen der Artist Insel unverzüglich und schriftlich mitzuteilen. Ist der Vertragspartner Kaufmann oder eine juristische Person oder ein Unternehmer im Sinne des § 14 BGB gilt Folgendes: Bei Reklamation können Ansprüche gegen die Artist Insel nur dann geltend gemacht werden, wenn ein Leistungsmangel unverzüglich im Sinne des § 377 HGB nach vertraglich vorgesehenem Ende der Veranstaltung gerügt wurde.
  4. Stellt der Auftraggeber Räumlichkeiten und Flächen für die Durchführung der Veranstaltung zur Verfügung, ist er dafür verantwortlich, dass die für die Durchführbarkeit der Veranstaltung bereitgestellten Räumlichkeiten und Flächen zugelassen und geeignet sind. Der Auftraggeber übernimmt dann insbesondere die Verpflichtung, evtl. erforderliche Genehmigungen einzuholen, Strecken und Flächen gegen allgemeine Gefahren zu sichern und Gefahrenquellen auszuschließen. Der Auftraggeber übernimmt für die von ihm zur Verfügung gestellten Räumlichkeiten und Gelände die Verkehrssicherungspflicht. Er stellt die Artist Insel von jeglicher Haftung frei, die aus einer Verletzung der Verkehrssicherungspflicht, aus der Beschaffenheit oder der Lage der überlassenen Räumlichkeiten und Flächen herrühren.
  5. Sofern die Artist Insel einen Vertrag nicht ordnungsgemäß ausführt, ist die Artist Insel nach eigener Wahl berechtigt, den Auftragspreis herabzusetzen oder den nicht ordnungsgemäß ausgeführten Teil des Vertrages zu einem späteren Zeitpunkt ordnungsgemäß auszuführen. Umstände, die in den Bereich dritter Unternehmen, auf welche die Artist Insel keinen direkten Einfluss ausüben kann, liegen, sind von der Artist Insel nicht zu vertreten. Hierzu zählen die Arbeiten mit Promotionsteams und Equipment. Soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt, sind weitergehende Ansprüche des Auftraggebers – gleich aus welchem Rechtsgrund – ausgeschlossen. Die Artist Insel haftet insbesondere nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Auftraggebers.
  6. Soweit die Haftung von der Artist Insel ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von der Artist Insel.
  7. Für den Fall, dass der jeweilige Auftraggeber der Artist Insel Materialien (Produkte, Proben, Materialien, Werbeartikel, usw.) für Aktionszwecke zur Verfügung stellt, so geschieht das auf eigenes Risiko des Auftraggebers. Die Einlagerung und der Transport vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Materialien erfolgt auf Risiko des Auftraggebers uns ist von diesem entsprechend zu versichern. Eine Haftung hierfür ist mit Ausnahme des Falles des Vorsatzes ausgeschlossen.
  8. Zur weitergehenden Aufbewahrungspflicht auch hinsichtlich sonstiger vom Auftraggeber übergebenen Materialien/Equipment, ist die Artist Insel nur verpflichtet, wenn der Auftraggeber bei Auftragserteilung hierauf schriftlich hingewiesen hat.
  9. Besteht bei Leistungen, die die Artist Insel erbringt das Risiko, dass die Durchführung durch behördliche Maßnahmen verhindert oder abgebrochen wird, so trägt der Auftraggeber das ausschließliche Risiko. Die Artist Insel bleibt berechtigt, den vollen Leistungsumfang in Rechnung zu stellen, unabhängig von der tatsächlich erbrachten Leistung. Schadensersatzansprüche gegenüber der Artist Insel werden ausgeschlossen.
  10. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Leistung der Agentur bei Abnahme zu prüfen und Mängel zu rügen. Zeigt sich trotz sorgfältiger Prüfung ein Mangel erst später, so ist dieser unverzüglich anzuzeigen. In jedem Fall müssen Mängelrügen spätestens 7 Tage nach Veranstaltungsende der Artist Insel zugegangen sein.

 

 

  • 10 Leistungserbringung und –voraussetzung
  1. Der Auftraggeber verpflichtet sich, gewünschte Vorgaben/Infomaterial, Anfahrtsskizzen oder sonstige für die Leistung notwendige Unterlagen 14 Tage vor Leistungserbringung, entsprechend den Anweisungen/technischen Spezifikationen von der Artist Insel an die Artist Insel zu übersenden. Hierbei handelt es sich um eine vertragliche Hauptleistungspflicht des Auftraggebers. Kommt der Auftraggeber seiner Verpflichtung, die zur Ausführung des Vertrages erforderlichen Materialien rechtzeitig und anweisungsgemäß zur Verfügung zu stellen in Verzug, oder werden Vorgaben und Änderungen nach diesem Zeitpunkt gewünscht, können diese nur im Rahmen der Möglichkeiten der Artist Insel bei der Durchführung des Auftrages berücksichtigt werden und sind mit einer pauschalen Buchung nicht geschuldet. Daraus resultierende zusätzliche Leistungen werden gesondert berechnet. Kommt es durch Nichterfüllung der Hauptleistungspflicht des Auftraggebers zu einer Verschiebung oder Kündigung des Auftrages, ist die Artist Insel dem Auftraggeber nicht zum Schadensersatz verpflichtet. Schadensersatzansprüche von der Artist Insel bleiben unberührt.
  1. Die Leistungserbringer sind der Artist Insel unterstellt, d.h. jegliche Anweisungen, Änderungswünsche etc. müssen mit der Artist Insel besprochen werden. Sie sind nicht befugt, Weisungen des Auftraggebers entgegenzunehmen.
  2. Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Künstlern bzw. Leistungserbringern eine angemessene Garderobe zur Verfügung zu stellen. Diese wird grundsätzlich vom Auftraggeber gestellt oder separat vereinbart gebucht.
  3. Falls nicht ausdrücklich vereinbart, steht es der Artist Insel frei, für die Leistung des Servicepersonals Männer oder Frauen einzusetzen.
  4. Besondere Obliegenheiten beim Einsatz von Künstlern
  1. Der Auftraggeber hat für die Sicherheit der Künstler und den störungsfreien Ablauf des Einsatzes durch geeignete Maßnahmen (Sicherheitsleute, Absperrungen etc.) auf eigene Kosten zu sorgen. Verstößt der Auftraggeber dagegen, haftet er für den Schaden, unabhängig von seinem Verschulden.
  2. Dem Auftraggeber obliegt die Zahlung von Gebühren für die Aufführung urheberrechtlich geschützter Werke an Verwertungsgesellschaften, insbesondere an die GEMA und sonstige Berechtigte.
  3. Der Auftraggeber verpflichtet sich eine abgegrenzte Garderobe mit Tisch, Stuhl, Schrank, Spiegel und Waschgelegenheit dem Künstler kostenlos zur Verfügung zu stellen.
  4. Ereignisse, die die Aufführung hindern oder den Abbruch der Aufführung zur Folge haben, und nicht der Risikosphäre des Künstlers oder der Artist Insel zuzurechnen sind, wie Tumulte, Massendrang, unzureichende Sicherung etc. entbinden nicht von der vollen Zahlungspflicht und berechtigen die Artist Insel zum Schadenersatz.

 

 

§ 11 Konkurrenzschutz

  1. Die von der Artist Insel eingesetzten Personen dürfen durch den Auftraggeber für die Dauer von 18 Monaten nach Beendigung des Einsatzes beim Auftraggeber, weder aushilfsweise, noch als feste Mitarbeiter angestellt, bzw. als Subunternehmen beauftragt oder an Dritte vermittelt werden. Für jeden Fall des Verstoßes, ist eine Konventionalstrafe von 5.100,00 € pro Person vereinbart. Weitere Schadensersatzansprüche bleiben hiervon unberührt.
  • 12 Geheimhaltung, Nutzungsrechte, Vertragsstrafe
  1. Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle ihm im Rahmen der Vertragsverhandlungen und der Vertragsabwicklung bekannt werdenden Betriebsgeheimnisse, alle kaufmännischen und technischen Einzelheiten, insbesondere Know-how von der Artist Insel vertraulich zu behandeln und nicht an unbefugte Dritte gelangen zu lassen oder anders als vereinbart zu verwerten.
  1. Sämtliche im Rahmen der Vertragsverhandlungen, Präsentationen oder Leistungserbringung dem Auftraggeber zugänglich gemachten Ideen oder Konzepte bleiben das geistige Eigentum von der Artist Insel und dürfen vom Auftraggeber nicht verwendet, weiterentwickelt oder an fremde Dritte weitergegeben werden.
  2. Nach Übernahme des Konzeptes überträgt die Artist Insel sämtliche Nutzungsrechte, die im Zusammenhang mit diesem stehen, für die Dauer und die durch den Vertragszweck definierte Verwendung an den Auftraggeber, d.h. je nach Vertragszweck bestimmt sich der räumliche, zeitliche und inhaltliche Umfang des Nutzungsrechtes, sowie die jeweils eingeräumte Nutzungsart.
  3. Eine darüberhinausgehende Nutzung bedarf der ausdrücklichen Zustimmung von der Artist Insel. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, die Konzeption nach Übernahme ohne Einverständnis von der Artist Insel abzuwandeln und zu verändern oder an unbefugte Dritte zu überlassen.
  4. Eine über den in § 12 Absatz 1 festgelegten Umfang hinausgehende Nutzung ist zusätzlich zu vergüten.
  5. Erfolgt keine Übernahme des Präsentationskonzeptes oder ist eine Leistung bei Beendigung des Vertrages noch nicht bezahlt, verbleiben alle Nutzungsrechte und das Eigentumsrecht an den vorgelegten Leistungen und Unterlagen bei der Artist Insel. Zugleich verpflichtet sich der Auftraggeber, im Falle der Nichtübernahme die Konzeption geheim zu halten und sie weder in der präsentierten Form noch in ihren wesentlichen Elementen zu einem späteren Zeitpunkt selbst zu verwenden oder Dritten zugänglich zu machen.
  6. Die Konzeption ist bei nicht Zustandekommen des Vertrages oder im Falle des § 12 Absatz 6 zusammen mit den übrigen Unterlagen, insbesondere Kopien, unverzüglich an die Artist Insel zurückzugeben. Entsprechendes gilt für Arbeitsergebnisse und Erzeugnisse.
  7. Ohne ausdrückliche schriftliche Genehmigung von der Artist Insel ist es nicht erlaubt, von Werbeaktionen, Events oder sonstigen Veranstaltungen, Aufzeichnungen jeglicher Form herzustellen, soweit nichts anderes vereinbart ist.
  8. Für jeden einzelnen Fall der Verletzung des § 12 Absatz 1 und 8 gilt eine Vertragsstrafe in Höhe von 5.100.- Euro als erwirkt, vorbehaltlich weitergehender Schadensersatzansprüche.

  • 13 Datenschutz
  1. Es wird darauf hingewiesen, dass im Rahmen der Geschäftsbeziehung oder im Zusammenhang mit diesen personenbezogenen Daten, gleich ob sie von der Agentur selbst oder von Dritten stammen, im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes verarbeitet werden.

 

  • 14 Werbung, Promotion und Referenzrecht
  1. Der Auftraggeber sorgt nach Vertragsabschluss für intensive, lokale Werbung. Ferner muss der Vermerk der Artist Insel bzw. der Name des jeweiligen Künstlers auf allen PR- und Werbeaktionen bezüglich des Vertrages erscheinen.
  1. Eine Berechtigung zur Ankündigung des bzw. der Künstler/s seitens des Veranstalters (Line Up), ist ausschließlich erst nach Vertragsabschluss gegeben, welche zur Erfüllung aller einzelnen Vertragspunkte vorauszusetzen ist. Vorankündigungen ohne eine schriftliche bestehende Vertragsvereinbarung, sind in jedem Fall vertragswidrig.
  2. Der Auftraggeber ist damit einverstanden, dass die Artist Insel berechtigt ist, Fotos von durchführenden Kampagnen für eigene Werbezwecke zu gebrauchen, dieses Recht behält sich die Artist Insel ausdrücklich vor.
  3. Referenzrecht: Die Agentur ist berechtigt, die für den Auftraggeber erbrachten Leistungen als Referenz in anderen Zusammenhängen zu nutzen; der Auftraggeber ist berechtigt, dem mit Wirkung für die Zukunft schriftlich zu widersprechen soweit er hierfür ein berechtigtes Interesse nachweisen kann. Bei Werbe- und ähnlichen Maßnahmen darf die Agentur zudem auf sich selbst hinweisen. Diese Rechte stehen der Agentur ohne Entgeltanspruch des Auftraggebers zu.

 

  • 15 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrages nicht. Die Parteien verpflichten sich, unwirksame Bestimmungen durch neue Bestimmungen zu ersetzen, die der in den unwirksamen Bestimmungen enthaltenen Regelungen in rechtlich zulässiger Weise gerecht werden. Entsprechendes gilt für im Vertrag enthaltene Regelungslücken. Zur Behebung der Lücke verpflichten sich die Parteien auf eine Art und Weise hinzuwirken, die dem am nächsten kommt, was die Parteien nach dem Sinn und Zweck des Vertrages bestimmt hätten, wenn der Punkt von ihnen bedacht worden wäre.

 

  • 16 Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Teilnichtigkeit
  1. Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen Veranstalter und Künstler bzw. Agentur, gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
  1. Soweit gesetzlich zulässig, ist Aachen ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenen Streitigkeiten.
  2. Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.

 

 

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